Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage aller Verträge mit typovision*, Belfortstr. 8, 81667 München.

Die AGB sind im Internet unter www.typovision.de einsehbar und können jederzeit heruntergeladen werden.

Mit Erteilung des Auftrages an typovision* erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von typovision* schriftlich bestätigt werden.

Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

typovision* ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

2    Angebot

2.1    Währung

Preisangebote werden in Euro abgegeben. Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2    Kosten für Angebote

typovision*  ist berechtigt, Kosten für die Angeboterstellung in Höhe von 5 % des Angebotspreises zu erheben. Bei Auftragsvergabe werden diese Kosten verrechnet.

2.3    Angebotsbindung

Wir halten uns an unser Angebot 12 Wochen lang gebunden. Die Preise werden nach den am Tage unseres Angebotes gültigen Lohn-Tarifen und Materialkosten errechnet. Bei Veränderungen der Tariflöhne, der tariflichen Arbeitszeit oder der Materialpreise sind wir berechtigt, entsprechende Preisberichtigungen gemäß unserer veränderten Kalkulationsgrundlage vorzunehmen.

2.4    Satzerschwernisse

Den Satzpreisen liegt die Lieferung eines klaren und sauberen, ausschließlich einseitig Maschinen geschriebenen Manuskriptes zugrunde. Bei den Preisen für Klischees und Reproduktionen sind einwandfreie Vorlagen vorausgesetzt. Satzerschwernisse infolge schlechten Manuskriptes werden gesondert berechnet, ebenso zusätzliche Arbeiten, die durch die Lieferung von nicht einwandfreien Vorlagen entstehen.

2.5    Änderungen des Auftraggebers

Alle nachträglichen Umarbeitungs- und Änderungswünsche des Kunden sowie Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben werden entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet.

3    Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer Leistung von typovision* kommt durch schriftliche Bestätigung eines auf Vertragsschluss gerichteten Kundenantrages (Auftrag) zustande. Desweiteren kann ein Auftrag auch mündlich oder über eMail erteilt werden.

4    § 3 Leistungsumfang, Angebot

Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von typovision* ergeben sich entweder aus einem schriftlichen Angebot das der Kunde erhält oder durch eine Korrespondenz via Email zwischen dem Kunden und typovision*.

typovision* behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. typovision* ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von typovision* für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

Auf Wunsch des Kunden werden Änderungen vorgenommen. Die Entgelte hierfür richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste oder dem Angebot, dass dem Kunden zu diesem Zweck versandt wurde. Der Änderungsvertrag kommt zustande wie der ursprüngliche Vertrag. Eine etwa vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt durch die Änderung unberührt.

Soweit typovision* kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

5    Lieferung

5.1    Lieferbedingungen

Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen (§ 269 BGB) ist München. Innerhalb Münchens liefern wir frei Haus, ohne versandmäßige Verpackung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

5.2    Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände verursacht wird, die wir nicht zu vertreten haben. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb als auch in den Betrieben unserer Unterlieferanten, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden haftbar zu machen.


5.3    Lieferverzug

Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz für entgangenen Gewinn und für Folgeschäden kann nicht verlangt werden.


5.4    Abnahmeverzug:

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Wir haben aber auch das Recht, die Abnahme der Mengen, mit denen sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige, bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.


5.5    Mehr- oder Minderlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Farbdrucken oder besonders schwierigen Drucken auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzzusätze. Bei Aufarbeitung der Rohbögen in mehreren Bindequoten tritt eine weitere Erhöhung je nach Schwierigkeit der Arbeit ein.

6    Zahlungsbedingungen

6.1    Zahlungsfristen

Alle Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen rein netto zu zahlen. Die Zahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Die Rechnung wird nach Fertigstellung und eintretender Abnahmeverpflichtung erstellt. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Von uns nicht verschuldete Überschreitung einer vertretbaren Herstellungszeit berechtigt uns zur Stellung von Zwischenrechnungen und gegebenenfalls zur Berechnung von Stehsatzmiete. Zwischenrechnungen können auf jeden Fall erstellt werden, wenn die Herstellung länger als 1 Monat dauert. Bei Bereitstellung größerer Papier- oder Kartonmengen oder besonderer Materialien können wir Vorauszahlung verlangen. Die Zahlungspflicht des Käufers wird nicht berührt durch sein Verlangen nach Minderung oder durch Gegenforderungen. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht gegenüber unserem Zahlungsanspruch ist ausgeschlossen.

6.2    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hierdurch an.

7    Gewährleistung

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten, nachdem die Ware unser Haus verlassen hat, bei uns eintrifft. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferindustrie - die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen - für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Das gleiche gilt für Sonderarbeiten, die außerhalb unserer Produktion liegen, z. B. Kunststoffeinbände, Spiralheftungen, Zellophanieren usw.! Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Ist für Mängel das vom Auftraggeber beschaffte Material (Rohstoffe, Klischees, Filme, Farbskalen, Textilien usw.) die Ursache, so befreit uns dies von der Haftung. Für Schäden, die uns durch derartige Materialmängel entstehen, haftet der Auftraggeber. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Eine Ersatzpflicht für die Kosten durch fehlerhafte Verarbeitung tritt nur ein, wenn die durch Verarbeitungsfehler anfallenden Remittenden 2 % der jeweiligen Auftragsquote übersteigen. Porto und Frachtkosten oder Bearbeitungskosten für Remittenden werden nicht übernommen. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf den eigenen Kostenanteil.

typovision* übernimmt keine Haftung bei Zugangsschwierigkeiten und Störungen im Netz von Drittanbietern oder für Störungen, die durch höhere Gewalt, bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten sowie bei der Einführung neuer Technologien entstehen.


8    Urheber- und Nutzungsrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen bzw. Publikation von Bildern, Fotografien, Filmen, Logos, Zeichen oder sonstigen gestalterischen Darstellungen als auch für textliche Inhalte in allen Medien ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

Nachdruck oder Vervielfältigung, gleichgültig in welchem Verfahren, auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.

Wird typovision* wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstiger Rechte Dritter an den von typovision* hergestellten Webseiten, Texten, Bildern, Grafiken, Filmen und Computerprogrammen belangt oder in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, so ist typovision* berechtigt, den betreffenden Text, die Webseite, die Grafik, das Bild, den Film oder das Computerprogramm so abzuändern oder zu ersetzen, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden. Wenn mit dem abgeänderten bzw. ersetzten Vertragsgegenstand der Vertragszweck selbst nach einer Nachbesserung nicht mehr erfüllt werden kann, erhält der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht welches unverzüglich auszuüben ist.

Soweit der Kunde eine eigene Internetadresse (Domain) erworben hat, bleibt diese unabhängig vom Bestand des Vertrages mit typovision* im Besitz des Kunden.

9    Haftung des Kunden

Der Kunde haftet allein dafür, dass die von ihm an typovision* übermittelten Texte, Grafiken, Bilder, Filme und Computerprogramme frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde erklärt insoweit gegenüber typovision* Haftungsfreiheit in bezug auf die Inanspruchnahme wegen urheberrechtlich geschützter Positionen Dritter oder sonstiger Ansprüche.

Der Kunde haftet allein dafür, dass der von ihm beantragte Domainname frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde erklärt auch insoweit gegenüber typovision* die Haftungsfreizeichnung in bezug auf die Anspruchnahme wegen urheberrechtlich geschützter Positionen Dritter oder sonstiger Ansprüche.

Der Kunde haftet für alle Nachteile und Schäden, die typovision* aufgrund von Vertragsverletzungen oder Verletzungen von vertraglichen Obliegenhheiten entstehen.

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10    Geheimhaltung, Datenschutz


Die an typovision* übermittelten Informationen gelten als nicht vertraulich. Soweit sich typovision* zur Vertragserfüllung der Leistungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen an die jeweiligen Dritten weiterzugeben.

11    Besonderheiten bei Webdesign und –publishing

11.1    Referenz

typovision* darf die gestalteten Webseiten als Referenz anführen.

11.2    Gewährleistungsausschluss

Für Webseiten, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch typovision*.

11.3    Suchmaschinen

Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Auftraggeber festgelegt. typovision* kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.

11.4    Internet-Seiten-Darstellung

Die Internet-Seiten werden nach besten Möglichkeiten für die Browser IE7 / IE8 / Firefox 3 optimiert. typovision* gibt keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern.

11.5    Technologie

typovision* steht es frei, zur Erbringung der Leistung auch neue bzw. andere Technologien, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

12    Besonderheiten bei Drucksachen

12.1    Belegexemplare

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass typovision* eine angemessene Zahl unentgeltlicher Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung und zur Archivierung einbehält.

12.2    Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns "druckreif" erklärt zurückzugeben. Für die Anfertigung von höchstens 3 Korrekturabzügen in schwarzer Farbe auf Abzugspapier erfolgt keine Sonderberechnung. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Korrekturabzüge zu übersenden. Werden Korrekturabzüge nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Für Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgeblich. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, es sei denn, dass sie durch Unleserlichkeit des Manuskriptes entstanden sind. Alle Änderungen, die von der Druckvorlage abweichen, insbesondere Autorkorrekturen, sowie alle Änderungen nach Druckgenehmigung, einschließlich der Kosten neuer Druckformen und eines eventuellem Maschinenstillstandes, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12.3    Computerausdruck als Vorlage für den Auftrag

Vom Kunden dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdruck, Digital-Proof) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Abweichungen, insbesondere in der Farbe, enthält, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

13     Anlieferung von Daten durch den Kunden

Vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten (z. B. ISDN) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens typovision*. Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Kunde versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt typovision* von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei.

14    Herausgabe von Daten

Die vom Auftragnehmer zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten etc., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben.

15    Archivierung von Daten

Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

16    Aufbewahrung

und Auf-Lager-Nehmen von Druckvorlagen, Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen (Manuskripte, Originale, Papier usw.) erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Versicherung gegen Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr hat der Auftraggeber selbst zu besorgen. Die Lagerkosten sind uns gesondert zu vergüten. Für Druckunterlagen und Filme, welche nicht innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung abgeholt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung.

17    Schlussbestimmungen

Vertragsabschlüsse und deren Änderungen obliegen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist München.

Für alle Rechtsstreitigkeiten ist die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.

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